Ausländer- & Asylrecht:
Das Ausländer- und Asylrecht beschäftigt sich mit der Frage, wer sich als Ausländer in Deutschland niederlassen darf, oder wem Asyl gewährt. Diese Frage ist für viele Menschen von existentieller Bedeutung, z.B. wenn in ihrem Heimatland Gewalt oder Verfolgung droht, oder aber auch, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder bei ihrer Familie in Deutschland bleiben wollen.
Für diese Menschen ist es daher von erheblicher Bedeutung, dass sie ihre Rechte kennen, und diese auch in einem fairen und raschen Verfahren durchsetzen können. Wir stehen unserer Mandantschaft auf diesen steinigen Weg mit unserem Wissen und Sachverstand zur Seite und beraten sowohl im Ausländer- als auch im Asylrecht.
Unsere Schwerpunkte im Ausländerrecht:
Einreisemöglichkeiten, Folgen unerlaubter Einreise, Familiennachzug, Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen über die Bundesagentur für Arbeit (sog. Vorrangprüfung), Aufenthalt zum Zwecke der Selbständigkeit, Vorgehen gegen Ausweisung, Erleichterte Aufenthaltstitel aufgrund internationaler Abkommen,
Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen und Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
Unsere Schwerpunkte im Asylrecht:
Vertretung in Asylverfahren und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Erlangung von Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutzrechten
Unsere Schwerpunkte im Einbürgerungsrecht:
Beratung, Prüfung und Begleitung von Anträgen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit, Einbürgerung in Ausnahmefällen bei fehlenden Sprachkenntnissen und fehlender Lebensunterhaltssicherung. Probleme bei der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit