Unsere Kanzlei ist im Wesentlichen auf das Gebiet des Zivilrechts ausgerichtet. Daneben werden wir auch in strafrechtlichen und in ausgewählten öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten tätig. Durch Fachanwaltschaften und Spezialisierungen können wir zudem besondere Qualifikation in ausgewählten Rechtsgebieten anbieten.
Einer unserer besonderen Schwerpunkte liegt im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht normiert die rechtlichen Bedingungen unserer Mobilität und gehört so zu den zentralen und konfliktträchtigsten Rechtsgebieten.
Das Ausländer- und Asylrecht beschäftigt sich mit der Frage, wer sich als Ausländer in Deutschland niederlassen darf, oder wem Asyl gewährt.
In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers ein. Dazu können Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft, Geld- und Freiheitsstrafen gehören.
Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Bei Zahlungsschwierigkeiten von Unternehmen oder Privatpersonen informieren wir Sie über alle Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens und begleiten Sie auf diesem Weg.
Gerade in der Geschäftswelt treffen häufig gegensätzliche Interessen aufeinander. Unsere Experten zeigen Ihnen Konflikte auf und schlagen die beste Lösung vor.
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Unter Informationen erfahren Sie mehr.
Der Fachbereich Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet. Durch umfangreiche Tätigkeit in Bereich Sozialrecht verfügt unsere Kanzlei über umfassende Kenntnisse zu diesem Thema.
Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt.